Trauzeuge und Trauzeugin in der Schweiz: Aufgaben, Pflichten und was wirklich zählt
Annika Miller
24. August 2026
Du hast gerade Ja gesagt – und zwar nicht zum Heiratsantrag, sondern zur Frage, ob du Trauzeuge oder Trauzeugin sein möchtest. Das ist schön. Und es stellen sich jetzt vermutlich sofort ein paar Fragen: Was muss ich rechtlich tun? Was erwartet das Paar von mir darüber hinaus? Und was passiert, wenn ich am entscheidenden Tag krank werde?
Wir erklären was das Schweizer Gesetz tatsächlich verlangt, und was die Rolle jenseits der Unterschrift wirklich bedeutet.
Was das Schweizer Gesetz verlangt
Zwei volljährige und urteilsfähige Zeugen sind bei einer Ziviltrauung in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen vom Brautpaar selbst gestellt werden, während der Trauung anwesend sein und am Ende die Eheurkunde unterschreiben.
Das ist die Hauptaufgabe in der Zeremonie selbst: eine Unterschrift. Alles andere, was Trauzeugen tun, wie einen JGA organisieren, Rede halten oder beim Kleid begleiten, ist schön, traditionell und oft sehr bedeutsam. Aber es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Bei der kirchlichen Trauung gilt: Die reformierte Kirche verlangt keine Trauzeugen. Die katholische Kirche sieht Trauzeugen vor, die Anforderungen variieren je nach Gemeinde. Bei der freien Trauung gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zu Trauzeugen, ihr könnt sie einbinden, müsst aber nicht.
Wer kann Trauzeuge oder Trauzeugin werden?
Trauzeuge oder Trauzeugin kann jede Person werden, die drei Bedingungen erfüllt:
Volljährig: Mindestens 18 Jahre alt, ohne Ausnahme.
Urteilsfähig: Die Person muss verstehen, was sie bezeugt und unterschreibt. Das ist keine formelle Prüfung, sondern eine inhaltliche Voraussetzung.
Ausweispflichtig: Am Trauungstag muss ein gültiger Ausweis (Schweizer Pass, Identitätskarte oder ausländischer Reisepass) vorgewiesen werden können. Ohne Ausweis ist eine Unterschrift nicht möglich.

Ziviltrauung: Was am Trauungstag passiert
Am Trauungstag selbst läuft es für Trauzeugen in der Regel so ab:
Vor der Zeremonie: Ausweiskontrolle durch den Zivilstandsbeamten oder die Zivilstandsbeamtin. Setzt euch mit eurem Ausweis in Reichweite und habt ihn griffbereit.
Während der Zeremonie: Ihr seid anwesend, aufmerksam und bezeugt den Ablauf. Es gibt keine aktive Rolle ausser Dasein.
Am Ende: Ihr unterschreibt die Eheurkunde. Das ist der einzige rechtlich verbindliche Akt. Die Zeremonie dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten.
Was Trauzeugen nicht müssen: eine Rede halten, die Ringe übergeben, etwas sagen oder irgendeinen aktiven Part übernehmen, sofern das Paar das nicht so wünscht. Die Übergabe der Ringe durch den Trauzeugen ist Tradition, keine gesetzliche Pflicht.
Die Aufgaben vor der Hochzeit
Die gesetzliche Pflicht ist klein, die emotionale Bedeutung gross. Und in der Praxis erwarten die meisten Paare von ihren Trauzeugen deutlich mehr als eine Unterschrift. Was das konkret bedeutet, variiert von Paar zu Paar. Deswegen ist das erste und wichtigste Gespräch kein organisatorisches, sondern ein klärendes: Was wünscht sich das Paar wirklich von euch?
Trotzdem gibt es Aufgaben die sich als Standard etabliert haben:
Der JGA oder Polterabend: Das ist traditionell die grösste eigenständige Aufgabe der Trauzeugen. Ihr organisiert den letzten Abend der Freiheit: Inhalt, Rahmen und Budget in Absprache mit dem Paar. Nichts wird ohne Rücksprache gebucht. Nicht alle mögen Überraschungen.
Begleitung beim Kleid oder Anzug: Trauzeugen kommen oft zu den Anproben mit, geben ehrliche Rückmeldung und sind emotionaler Anker bei einer Entscheidung, die sich manchmal überwältigend anfühlt.
Koordination von Seiten: Wer auf der Brautseite steht, kümmert sich um die Gäste der Braut, wer auf Bräutigamseite steht, um dessen Seite. Das ist keine strenge Regel, aber ein hilfreicher Orientierungsrahmen am Hochzeitstag.
Rede halten: Nicht alle Trauzeugen halten eine Rede. Wenn, dann haltet es persönlich und kurz. Als Faustregel haben sich drei Minuten als die beste Länge etabliert.
Am Hochzeitstag: Was Trauzeugen wirklich tun
An diesem Tag seid ihr die erste Ansprechperson für alles, und zwar für das Paar und für die Gäste. Konkret bedeutet das:
- Morgendliche Erreichbarkeit: Seid früh wach und stellt das Telefon auf laut. Die meisten Koordinationsfragen kommen in den ersten zwei Stunden des Tages.
- Ansprechperson für Dienstleister: Fotograf, Florist, Location-Team, all jene Fragen am Hochzeitstag gehen lieber an den Trauzeugen als das Paar. Ihr nehmt dem Paar diese Ablenkung ab.
- Zeitmanagement: Ihr kennt den Ablauf. Ihr erinnert diskret wenn es Zeit ist zum nächsten Punkt zu wechseln.
- Emotionaler Puffer: Wenn etwas schiefgeht, seid ihr der Filter zwischen Problem und Paar. Kleinere Pannen regelt ihr selbst. Grössere kommuniziert ihr ruhig.
- Gäste einweisen: Wer sitzt wo, wann beginnt was, wo ist das WC. Das klingt banal, ist am Hochzeitstag aber eine riesen Entlastung.

Was die meisten nicht ansprechen
Was tun wenn der Trauzeuge kurzfristig ausfällt?
Das passiert zwar selten, aber wenn dann steht alles Kopf: Krankheit, Unfall, verpasster Flug. Die häufigste Frage, die Paare in diesem Moment haben: Ist die Trauung damit gefährdet?
Bei der Ziviltrauung: Ja, theoretisch schon, denn zwei Zeugen sind rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis gehen die meisten Zivilstandsämter kulant mit kurzfristigen Lösungen um: Ein anderer volljähriger Gast mit Ausweis kann einspringen. Klärt das sofort mit dem Zivilstandsamt.
Am besten ihr habt gedanklich schon vor der Hochzeit eine stille Reserve, eine Person, die ihr auch kurzfristig bitten könntet einzuspringen. Nicht als offizielle zweite Trauzeugin oder zweiter Trauzeuge, sondern als Notfallplan.
Muss der Trauzeuge an der ganzen Feier teilnehmen?
Rechtlich nein, die Pflicht endet mit der Unterschrift bei der Ziviltrauung. In der Realität sind Trauzeugen natürlich Teil der Feier und bleiben den ganzen Tag. Aber wer aus gewichtigen Gründen nach der Trauung nicht bleiben kann, hat seine rechtliche Pflicht erfüllt.
Darf ein Trauzeuge auch Trauredner sein?
Bei der freien Trauung: ja, in einigen Fällen sogar beides zusammen. Bei der Ziviltrauung hat der Trauredner keine Funktion, dort leitet der Zivilstandsbeamte die Zeremonie. Aber der Trauzeuge kann bei der nachfolgenden freien Zeremonie zusätzlich aktiv eingebunden werden.
Muss der Trauzeuge den JGA organisieren?
Nein, das ist Tradition, keine Pflicht. Manche Paare wünschen sich keinen JGA. Manche organisieren ihn lieber selbst. Frag lieber nach, anstatt anzunehmen.
Als Paar: Wie wählt man die richtigen Trauzeugen?
Die Frage „wer wird unser Trauzeuge?" gehört zu den emotionalsten Entscheidungen der Hochzeitsplanung. Ein paar Kriterien die helfen:
- Vertrauen vor Beliebtheit. Der beste Freund oder die beste Freundin ist nicht automatisch die richtige Wahl. Die richtige Wahl ist die Person, die ihr wirklich kennt, der ihr vertraut, und die an einem langen Hochzeitstag verlässlich ist.
- Verfügbarkeit klären. Trauzeugen müssen zwingend an der Ziviltrauung dabei sein. Klärt früh, ob das Datum für sie machbar ist.
- Erwartungen kommunizieren. Was erwartet ihr vom JGA? Wollt ihr eine Rede? Wie aktiv soll die Rolle sein? Sprecht das aus. Viele Missverständnisse zwischen Paaren und Trauzeugen entstehen, weil nichts davon je direkt besprochen wurde.
- Zwei statt einem. In der Schweiz braucht ihr zwei Trauzeugen bei der Ziviltrauung. Manche Paare wählen je einen pro Seite, manche zwei gemeinsame. Beides ist möglich.
Kurzvergleich: Trauzeuge bei Zivil, Kirche und freier Trauung
| Trauungsform | Trauzeugen Pflicht? | Anzahl | Voraussetzungen | Aufgabe am Tag |
|---|---|---|---|---|
| Ziviltrauung | Ja – gesetzlich | 2 | Volljährig, urteilsfähig, gültiger Ausweis | Unterschrift auf der Eheurkunde |
| Kirchlich reformiert | Nein | Nach Wunsch | Keine gesetzlichen Vorgaben | Ehrenrolle, keine Unterschriftspflicht |
| Kirchlich katholisch | Ja – nach Kirchenrecht | 2 | Je nach Gemeinde variierend | Unterschrift und Bezeugung |
| Freie Trauung | Nein | Nach Wunsch | Keine Vorgaben | Symbolische Rolle nach Wunsch des Paares |



