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    Rechtliches & Planung

    Standesamt Schweiz: Ablauf, Fristen und was viele Paare zu spät wissen

    Annika Miller

    10. Mai 2026

    Schweizer Pass

    Frisch verlobt, und jetzt? Irgendwann in den ersten Wochen nach der Verlobung kommt der Moment, in dem ihr euch fragt: Wie läuft das eigentlich ab mit dem Standesamt? Was kostet das? Wann muss man sich anmelden? Und was passiert, wenn man etwas verpasst? Hier findet ihr Antworten auf alle Fragen.

    Das Wichtigste zuerst: Wie die Schweizer Ziviltrauung funktioniert

    In der Schweiz ist die Ziviltrauung die einzige rechtlich gültige Form der Eheschliessung. Kirchliche und freie Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst danach stattfinden. Die Eheschliessung läuft in zwei klar getrennten Schritten ab:

    • Schritt 1: Das Ehevorbereitungsverfahren. Hiermit ist die administrative Prüfung beim Zivilstandsamt gemeint, ob beide Partner alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
    • Schritt 2: Die Trauung. Das ist die eigentliche Zeremonie, bei der das Ja-Wort gesprochen und die Ehe rechtlich geschlossen wird.

    Beide Schritte sind zwingend, aber sie können bei verschiedenen Ämtern stattfinden.

    Standesamtgebäude

    Schritt 1: Das Ehevorbereitungsverfahren

    Wo muss es durchgeführt werden?

    Das Ehevorbereitungsverfahren findet beim Zivilstandsamt des Schweizer Wohnortes der Braut oder des Bräutigams statt: Ihr habt also die Wahl, bei welchem von beiden ihr es einleitet. Wohnt ein Partner im Ausland, kann das Gesuch über die zuständige Schweizer Botschaft oder das Konsulat eingereicht werden.

    Wichtig
    Das Vorbereitungsverfahren muss am Wohnort durchgeführt werden. Die Trauung selbst kann danach in jedem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz stattfinden – ihr seid nicht an euren Wohnort gebunden.

    Wann kann das Verfahren gestartet werden?

    Das Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin eingeleitet werden. Genau hier liegt die häufigste Fehlinformation, viele Paare gehen von 6 Monaten aus.

    Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens habt ihr dann 3 Monate Zeit, um die Trauung durchzuführen. Verstreicht diese Frist, muss das gesamte Verfahren wiederholt werden. Das bedeutet praktisch: Der gesamte administrative Zeitkorridor beträgt maximal 6 Monate: 3 Monate für das Verfahren selbst plus 3 Monate Gültigkeitsdauer der Trauungsermächtigung.

    Das Verfahren dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen bei Schweizer Staatsangehörigen. Bei internationalen Paaren, deren ausländische Dokumente geprüft oder an die kantonale Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden müssen, kann es 4 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen. In diesen Fällen empfiehlt es sich, das Verfahren eher 4 Monate vor dem Wunschtermin einzuleiten.

    Trautermin reservieren: Das ist der entscheidende Schritt

    Die Terminreservation für das Traulokal und das Ehevorbereitungsverfahren sind zwei separate Vorgänge. Das ist ein wichtiger Unterschied, den viele Paare nicht kennen.
    Die Terminreservation beim Traulokal eurer Wahl kann in den meisten Kantonen weit früher erfolgen als das Ehevorbereitungsverfahren. Hier einige Beispiele:

    • Kanton Zürich / Stadt Zürich: Anmeldung für einen Trautermin in der Stadt Zürich ist frühestens 12 Monate im Voraus über den Online-Schalter der Stadt möglich. Beliebte Sondertraulokale (Zoo, Zunft zur Waag, Weinschenke) sind zu Spitzenterminen (Samstage im Sommer) oft bereits bei Öffnung des Reservationsfensters ausgebucht.
    • Kanton Bern: Die Terminreservation läuft kantonal und gemeindespezifisch – frühzeitig beim zuständigen Zivilstandsamt anfragen.
    • Kanton Aargau: Samstagstermine werden frühestens ab anfangs Juli für das Folgejahr entgegengenommen und sind erfahrungsgemäss schnell vergeben.
    Die Faustregel
    Trautermin reservieren, sobald das Reservationsfenster des Zivilstandsamtes öffnet. Ehevorbereitungsverfahren einleiten, sobald ihr 3 Monate vor dem Termin seid.

    Was passiert beim Ehevorbereitungsverfahren konkret?

    Ihr vereinbart einen Termin beim zuständigen Zivilstandsamt und erscheint beide persönlich mit gültigen Ausweisdokumenten. Das Amt prüft dabei:

    • Ob beide Partner das 18. Altersjahr vollendet haben
    • Ob beide urteilsfähig sind
    • Ob keine bestehende Ehe oder eingetragene Partnerschaft vorliegt
    • Ob keine Verwandtschaft in gerader Linie besteht

    Ausserdem werden Namensführung und allfällige Bürgerrechtsfragen besprochen. Am Ende unterzeichnet ihr das Formular «Ehevorbereitung – Name und Bürgerrechte nach der Trauung». Damit ist das Verfahren abgeschlossen.

    Welche Dokumente braucht ihr?

    Schweizer Staatsangehörige brauchen für das Ehevorbereitungsverfahren in der Regel nur den gültigen Pass oder die Identitätskarte im Original. Bei internationalen Paaren kommen je nach Heimatland weitere Dokumente wie eine Ledigkeitsbescheinigung hinzu.

    Für Schweizer Staatsangehörige (beide):

    • Gültiger Reisepass oder Identitätskarte im Original
    • Allfällig eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 6 Monate), falls der Wohnsitz ausserhalb des Kantons liegt

    Für internationale Paare (ein oder beide Partner ohne Schweizer Pass):

    • Gültiger Reisepass im Original
    • Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz bis zum Trauungsdatum
    • Ledigkeitsbescheinigung oder vergleichbares Dokument aus dem Heimatstaat
    • Bei Geschiedenen oder Verwitweten: entsprechende Urkunden und Nachweise

    Ausländische Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst sind, müssen von einer anerkannten Person übersetzt werden. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern, daher zahlt sich frühzeitig kümmern aus.

    Hinweis
    Wer seit 2004 bereits ein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatte (Geburt, frühere Ehe etc.), ist möglicherweise schon im Personenstandsregister (Infostar) erfasst. In diesem Fall können bestimmte Dokumente entfallen. Beim Zivilstandsamt nachfragen, bevor ihr alles neu beschafft.
    Braut beim Zivilstandsamt

    Schritt 2: Die Trauung

    Wo kann die Trauung stattfinden?

    Ihr könnt die Trauung in jedem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz durchführen lassen, auch wenn das Ehevorbereitungsverfahren in einem anderen Kanton stattgefunden hat. In diesem Fall erhaltet ihr vom vorbereitenden Amt eine Trauungsermächtigung, die ihr beim Trauungsort vorlegst. Das gibt euch grosse Freiheit: Wohnt ihr in Winterthur, könnt ihr trotzdem in der Zunft zur Waag in der Altstadt Zürich oder in einem historischen Schloss im Kanton Bern heiraten.

    Was erwartet euch bei der Trauung?

    Die Zeremonie ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeugen statt. Im regulären Trauzimmer des Stadthauses Zürich dauert die Zeremonie beispielsweise rund 15 Minuten, andere Traulokale bieten mehr Raum und Zeit für individuelle Gestaltung. Nach der Trauung erhaltet ihr eine Eheurkunde, die Datum, Ort und die Namen der Eheleute vor und nach der Trauung dokumentiert.

    Kirchlich oder frei nach der Ziviltrauung

    Viele Paare entscheiden sich für eine kirchliche oder freie Zeremonie zusätzlich zur Ziviltrauung. Das ist möglich aber die zivile Trauung muss zwingend zuerst stattfinden. Religiöse oder symbolische Zeremonien haben keinen rechtlichen Status.

    Brautstrauss

    Kosten der Ziviltrauung

    Eine Ziviltrauung in der Schweiz kostet im Gesamtpaket meist CHF 300 bis CHF 500, abhängig von Kanton, Gemeinde und gewähltem Traulokal.

    Ehevorbereitungsverfahren inkl. Trauungsermächtigung
    Kosten (Richtwert)CHF 150
    Trauungsakt in regulären Öffnungszeiten
    Kosten (Richtwert)ab CHF 75
    Gesamtpaket (Dokumente + Trauungsakt, Richtwert)
    Kosten (Richtwert)CHF 300 bis CHF 500
    Samstagstrauung (Zusatzgebühr, je nach Amt)
    Kosten (Richtwert)oft doppelter Tarif
    Sondertraulokale (z.B. Zoo Zürich, Zunft zur Waag)
    Kosten (Richtwert)zusätzliche Raumgebühr

    Name nach der Hochzeit: Was ihr wissen müsst

    Seit der Namensrechtsreform 2013 gilt in der Schweiz: Beide Eheleute behalten nach der Heirat automatisch ihren bisherigen Namen. Es gibt keinen gemeinsamen Ehenamen kraft Gesetzes. Folgende Optionen bestehen:

    • Namen behalten: Beide behalten ihren Ledignamen. Das ist die gesetzliche Standardlösung.
    • Gemeinsamer Familienname: Ihr könnt erklären, den Ledignamen eines der beiden als gemeinsamen Familiennamen zu führen. Diese Erklärung wird beim Ehevorbereitungsverfahren oder bei der Trauung abgegeben.
    • Allianzname: Ein Bindestrichname wie «Müller-Huber» ist weiterhin erlaubt und kann im Alltag und auf Antrag auch im Pass und der Identitätskarte eingetragen werden. Er wird jedoch nicht ins Zivilstandsregister eingetragen und ist kein offizieller Name.
    • Nicht mehr möglich: Doppelnamen ohne Bindestrich aus beiden Nachnamen («Müller Huber») sind seit der Reform nicht mehr zulässig.

    Der Zeitplan auf einen Blick

    Verlobung
    Was ihr tun solltetWunsch-Traulokal und Kanton festlegen
    So früh wie möglich
    Was ihr tun solltetReservationsfenster des Zivilstandsamtes prüfen
    Sobald offen
    Was ihr tun solltetTrautermin reservieren (je nach Amt bis 12 Monate im Voraus)
    4 Monate vor Termin
    Was ihr tun solltetDokumente zusammenstellen, bei internationalen Paaren früher
    3 Monate vor Termin
    Was ihr tun solltetEhevorbereitungsverfahren einleiten
    2–4 Wochen später
    Was ihr tun solltetVerfahren abgeschlossen, Trauungsermächtigung erhalten
    3 Monate nach Abschluss
    Was ihr tun solltetTrauung durchführen (späteste Frist)
    Nach der Trauung
    Was ihr tun solltetNamensänderung, Behörden informieren

    Nach der Trauung: Wer muss informiert werden?

    Nach der Hochzeit ändert sich euer Zivilstand offiziell auf «verheiratet». Folgende Stellen müssen informiert oder aktualisiert werden:

    • Einwohnerkontrolle der Gemeinde
    • Kantonale Steuerverwaltung
    • Arbeitgeber
    • AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse
    • Krankenkasse
    • Bank und Kreditkarten
    • Post (bei Namensänderung)
    • Versicherungen

    Bei einer Namensänderung kommen dazu: Identitätskarte, Reisepass und Führerausweis – alle müssen neu beantragt werden.